Venionaire Capital AG
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Berthold, Baurek-Karlic
CEO
Berthold Baurek-Karlic
CEO
Berthold, Baurek-Karlic
VORSTAND
Mag. Bernhard Fichtenthal
VORSTAND
No shareholder information available.
No subsidiaries.
Jahresabschluss (AI-Auswertung)
Jahr: 2024
Health Score: 52.00
Konkurs-Wahrscheinlichkeit: 2500.00%
Die Venionaire Capital AG weist zum Bilanzstichtag 31.12.2024 eine Bilanzsumme von 1.902.700,70 EUR auf. Das Eigenkapital beträgt 564.688,61 EUR, was einer Eigenkapitalquote von knapp 30 % entspricht. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 1.017.521,02 EUR, musste jedoch einen Jahresfehlbetrag von -107.140,42 EUR verbuchen. Das negative operative Ergebnis, kombiniert mit der Auflösung von Kapitalrücklagen, führte zwar zu einem positiven Bilanzgewinn, doch zeigt sich ein substanzielles strukturelles Defizit. Die Liquiditätslage ist angespannt: Die kurzfristigen Verbindlichkeiten (305.330,35 EUR) übersteigen das kurzfristig verfügbare Umlaufvermögen (422.033,95 EUR), wobei der Kassenbestand bei nur 59.196,93 EUR liegt. Das Working Capital ist mit -896.843,14 EUR deutlich negativ. Der Verschuldungsgrad ist mit einem Debt-to-Equity von 2,34 als hoch einzustufen; die Passivseite besteht zu 69 % aus Verbindlichkeiten. Die Gesellschaft investierte erheblich in Finanzanlagen, insbesondere Beteiligungen, was die hohe Position im Anlagevermögen erklärt. Die Mitarbeiterzahl liegt bei durchschnittlich 10, das Vermögen pro Kopf ist solide, aber das geringe Liquiditätsniveau pro Mitarbeiter weist auf eine angespannte Kassenlage hin. In Summe befindet sich die Venionaire Capital AG in einer herausfordernden finanziellen Situation mit erhöhtem Risiko aufgrund des negativen operativen Ergebnisses, des niedrigen Liquiditätsgrads und der hohen Verschuldung. Positiv ist zu vermerken, dass (zum Stichtag) ausreichend Eigenkapital vorhanden und kein negatives Eigenkapital ausgewiesen ist.
Negatives Eigenkapital: Im Jahresabschluss sind keine Hinweise oder Vermerke bezüglich eines negativen Eigenkapitals oder einer Überschuldung nach § 225 Abs.1 UGB ersichtlich. Das ausgewiesene Eigenkapital ist positiv, sodass kein erläuternder Anhang zum negativen Eigenkapital erforderlich ist.